Umzüge, Hausmeister dienstleistungen

hr Hausmeister übernimmt zudem natürlich auch kleinere Reparaturen und bei größeren Instandsetzungen wird von Ihrem Hausmeisterservice der entsprechende Fachmann bestellt. Sämtliche Leistungen, die Sie sich wünschen, können vom Hausmeister in die Tat umgesetzt werden. Sie brauchen sich keine Gedanken um die Schönheit Ihres Gebäudes zu machen und können sich auf wichtigere Dinge im Leben und im Geschäft konzentrieren.

Welche Aufgaben kann ein Hausmeister übernehmen?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Hausmeister Aufgaben nicht gesetzlich geregelt sind. Es gibt daher keine Regelungen, die genau vorschreiben, welche Tätigkeiten ein Hausmeister durchführen sollte. Häufig werden die praktischen Aufgaben rund um eine Immobilie vom Hausmeister übernommen.

Dazu können beispielsweise Reinigungsarbeiten, aber auch die Organisation der Müllentsorgung sowie die Bedienung der Heizungsanlage gehören. Ihr großer Vorteil ist, dass Sie bei uns den Umfang der Hausmeistertätigkeiten bedarfsgerecht bestimmen und an Ihre Immobilie anpassen. Bei der Entscheidung, welche Tätigkeiten wir für Sie übernehmen können, spielen natürlich auch die Bedürfnisse Ihrer Mieter eine wichtige Rolle.

Typischerweise umfasst der Aufgabenbereich eines Hausmeisters folgende Tätigkeiten:

  • Pflege des Gartenbereichs
  • Reinigung der Außenanlagen sowie Reinigung der Treppen und des Gebäudes
  • Winterdienst, zum Beispiel Wege, Hof und Straße von Schnee befreien und Salz streuen
  • Kontrolle und Bedienung der Heizungsanlage
  • Kontrolle und Bedienung der Versorgung mit Warmwasser
  • Kontrolle und Bedienung etwaiger Wasseraufbereitungsanlagen
    Brennstoffanlieferungen überprüfen und überwachen
  • Bedienung und Kontrolle des Fahrstuhls
  • Organisation der Müllentsorgung, er stellt beispielsweise Mülltonnen und Container so bereit, dass diese vom Müllunternehmen geleert werden können
  • Er übernimmt kleinere Reparaturen
  • Er überwacht den Betrieb der Tiefgarage
  • Er kümmert sich um Schadensmeldungen und Reparaturwünsche der Mieter, beziehungsweise leitet diese an den Vermieter weiter
    In gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen überwacht er das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen, besondere Aufmerksamkeit gilt hier den Eingangstüren
  • Er übernimmt das Ein- und Ausschalten der Beleuchtung in gemeinschaftlich genutzten Bereichen sowie im Außenbereich
  • Bei Frostgefahr leitet der Hausmeister entsprechende Schutzmaßnahmen ein
  • Er achtet darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird